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Technische Sicherheitseinrichtung / Programmupdate (Deutschland)
Der Gesetzgeber verlangt den Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Diese müssen Sie als Steuerpflichtiger bis zum 30.9.2020 implementiert haben.
Voraussetzung für die technische Sicherheitseinrichtung ist die aktuelle Programmversion 7.
Sollten Sie mit einer älteren Version arbeiten, müssen Sie ein Update auf die aktuellste Version
und das TSE-Paket erwerben. Wir empfehlen Ihnen daher folgende Vorgehensweise:
Folgen des Nichteinsatzes von Update und TSE (Deutschland)
Der Einsatz einer veralteten Programmversion (welche mit einer TSE nicht kompatibel ist)
oder der Einsatz einer aktuellen Programmversion ohne TSE ist nach dem 30.9.2020 in
Deutschland illegal und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen daher JETZT
umzurüsten. JEDES Kassensystem in Deutschland muss bis zum 30.9.2020 mit einer TSE ausgerüstet
sein - egal von welchem Hersteller! Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr System zum Stichtag mit
Update und TSE ausgestattet ist! Kontaktieren Sie uns für Ihr Angebot!
Anpassung der MwSt-Sätze (Deutschland)
Der Hersteller unserer professionellen Kassensoftware hat ein umfangreiches Hilfeportal hinsichtlich
der MwSt-Anpassung bereitgestellt:
GastroSoft-Hilfeportal MwSt-Anpassung
Darin erhalten Sie gebündelt die Informationen, die Sie für die Umstellung der MwSt-Sätze in Ihrem
System benötigen. Beachten Sie bitte, dass der darin beschriebene Assistent nur mit dem aktuellsten
Release der Programmversion 5 bereitgestellt wird. Sollten Sie mit einer veralteten Programmversion (4,3 oder älter)
arbeiten, ist nun der richtige Zeitpunkt für ein Update. Gerne dürfen Sie uns diesbezüglich kontaktieren!
Disclaimer - Haftungsausschluss
Alle Informationen in diesem Schriftstück sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Es wird jedoch daraufhin hingewiesen, dass keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit
übernommen wird. Insbesondere ersetzt dieses Schriftstück keine steuerliche oder technische Beratung im
Einzelfall. Für eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.